Montage, Lieferung, Vertrieb und Wartung von tragbaren Feuerlöschern im Rhein-Sieg Kreis und ganz Nordrhein-Westfalen

Montage, Lieferung, Vertrieb und Wartung von tragbaren Feuerlöschern im Rhein-Sieg Kreis und ganz Nordrhein-Westfalen

Eine Wartung nach DIN 14406 von tragbaren Feuerlöscher ist unerlässlich, denn ein Brandereignis hat meistens verheerende Auswirkungen. Neben gravierenden persönlichen Schäden können auch Sachschäden zu langfristigen finanziellen Belastungen oder zur dauerhaften Betriebsschließung führen. Dabei können viele Schadensereignisse bereits in der Entstehungsphase bekämpft werden, wenn ein tragbares Kleinlöschgerät eingesetzt wird. Damit die kleinen roten Helfer im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren, müssen diese an geeigneter Stelle platziert und regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Welche Brandklasse und welcher Feuerlöscher?

Die Auswahl an Modellen ist riesig und nahezu endlos. Neben fahrbaren und tragbaren Geräten gibt es unterschiedliche Brandklassen und Größen. Egal, ob ein 2 Liter-Feuerlöscher als ABF-Variante oder ein 9 Liter-Feuerlöscher als Wasserlöscher für die Brandklasse A. Der Markt bietet Ihnen vieles und leider auch vieles, was keinen bzw. wenig Mehrwert bietet. Wir wollen Ihnen eine kleine Übersicht bieten:

Insgesamt gibt es fünf Brandklassen:

  • Brandklasse A – feste Stoffe (z. B. Holz, Pappe, Papier usw.)
  • Brandklasse B – flüssig oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin, Harz, Kunststoffe usw.)
  • Brandklasse C – Gase (z. B. Butan, Propan usw.)
  • Brandklasse D – Metalle (z. B. Aluminium, Natrium)
  • Brandklasse F – Speisefette und Speiseöle (z. B. Pflanzenöl)

Für jede Brandklasse gibt es verschiedene Löschmittel und wofür Ihr Gerät geeignet ist, erkennen Sie anhand der Buchstaben auf dem Siebdruckbild. Sie werden Löscher finden der für eine Brandklasse geeignet ist oder einen Löscher der für mehrere Brandklassen geeignet ist. Jede Variante hat seine Vor- und Nachteile und nicht jeder Löscher bzw. nicht jedes Löschmittel ist passend. Die nebenstehende Abbildung verschafft Ihnen einen schnellüberblick.

Darstellung der verschiedenen Brandklassen

Herstellerunabhängige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöscher

Neben dem Verkauf von tragbarenGemäß gemäß DIN EN 3, in unserem Online-Shop bieten wir Ihnen eine herstellerunabhängige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher an. Unsere Mitarbeitenden warten und prüfen Ihre roten Helfer direkt bei Ihnen vor Ort. Wir kontrollieren Ihre tragbaren Feuerlöscher nach DIN 1406-4 und gemäß weiteren verschiedenen Vorschriften. Neben Drehmomentschlüssel, Prüfmanometer, Ventilschlüssel und vielen weiteren Werkzeugen gehören die Betriebssicherheitsverordnung, die die Druckbehälterverordnung 2003 abgelöst hat, sowie die jeweiligen die Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller zu unserem Handwerkzeug. Sobald wir unsere Wartung abgeschlossen haben, erhalten Ihre tragbaren Geräte einen Prüf- und Instandhaltungsnachweis von uns, der verschiedene Angaben erhält. Darauf ersichtlich ist z. B. der nächste Wartungstermin. Neben einem Prüf- und Instandhaltungsnachweis erhalten Sie eine Prüfdokumentation in digitaler Form für Ihre Unterlagen.

FAQ - Feuerlöscher

Sie können Ihre Feuerlöscher bei jedem Brandschutzfachbetrieb, der über die Sachkunde nach DIN 14 406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher verfügt, prüfen lassen. Die Sachkunde muss dabei alle fünf Jahre durch Auffrischungslehrgänge aktualisiert werden. Da wir über die Sachkunde verfügen, bieten wir Ihnen diese Leistung in Nordrhein-Westfalen und in unseren Räumlichkeiten in Köln an.

Die Lebensdauer von tragbaren Feuerlöschern beträgt, je nach Hersteller, bis zu 25 Jahre. Dabei ist zu beachten, ob es sich um einen Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher handelt. Zudem sind eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung zwingende Voraussetzung. Die Lebensdauer kann sich durch Wettereinflüsse verkürzen. Abschließend können weitere Vorschriften, kürzere Verwendungszyklen vorschreiben, wodurch der Feuerlöscher ebenfalls vor Ablauf der Lebensdauer ausgetauscht werden muss. Sollten Sie privat oder gewerblich Feuerlöscher haben, die bereits älter als 20 Jahre sind, sollten diese unverzüglich ausgetauscht werden.

Die Auswahl an tragbaren Feuerlöschgeräten ist groß und neben Aufladelöscher und Dauerdrucklöschern, stehen Ihnen verschiedene Löschmittel zur Verfügung. Neben dem Löschmittel Wasser, stehen noch Schaum, Pulver oder CO2 zur Auswahl. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Kohlendioxidlöscher (CO2) um ein Atemgift handelt. Welche Bauart und welches Löschmittel für Sie das passende ist, hängt davon ab, welche örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Haben Sie in Ihrer Arztpraxis in Köln einen Serverraum, ist ein Kohlendioxidlöscher (CO2) ratsam. Betreiben Sie einen Imbiss mit Fritteusen in Bonn, ist ein ABF-Löscher eine gute Wahl.

Grundsätzlich sind Feuerlöscher nach einem Einsatz und im Allgemeinen wiederbefüllbar. Ob es sich wirtschaftlich lohnt einen Feuerlöscher nach einem Einsatz erneut zu befüllen, müssen Sie mit dem jeweiligen Fachbetrieb abstimmen. Unserer Erfahrung nach, ist der Austausch gegen ein Neugerät wirtschaftlich sinnvoller.

Generell müssen Feuerlöscher wiederbefüllbar sein, denn in regelmäßigen Abständen, meist alle sechs Jahre, muss das Löschmittel getauscht werden. Die Abstände können bei Verunreinigungen o.ä. variieren.

Sofern Sie privat einen Feuerlöscher besitzen, können Sie diesen bei einem Wertstoffhof gegen eine kleine Gebühr entsorgen. Handelt es sich um gewerbliche Feuerlöscher oder um eine größere Menge, können Sie die Feuerlöscher bei einem Brandschutzfachbetrieb gegen ein Entgelt entsorgen. Wir als Brandschutzfachbetrieb führen die Altgeräte im Sinne der Kreislaufwirtschaft an die entsprechende Stelle zurück.

In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern in privaten Haushalten durch sachkundiges Personal. Dennoch ist es entscheidend, dass diese Geräte im Ernstfall einwandfrei funktionieren, um Schlimmeres zu verhindern.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) empfiehlt nun auch für private Feuerlöscher eine regelmäßige Überprüfung durch sachkundiges Personal alle zwei Jahre, wie es bereits für gewerbliche Feuerlöscher vorgeschrieben ist. So wird sichergestellt, dass die Feuerlöscher jederzeit einsatzbereit sind und im Notfall effektiv eingesetzt werden können.

Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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