FAQ - Feuerlöscher
Sie können Ihre Feuerlöscher bei jedem Brandschutzfachbetrieb, der über die Sachkunde nach DIN 14 406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher verfügt, prüfen lassen. Die Sachkunde muss dabei alle fünf Jahre durch Auffrischungslehrgänge aktualisiert werden. Da wir über die Sachkunde verfügen, bieten wir Ihnen diese Leistung in Nordrhein-Westfalen und in unseren Räumlichkeiten in Köln an.
Die Lebensdauer von tragbaren Feuerlöschern beträgt, je nach Hersteller, bis zu 25 Jahre. Dabei ist zu beachten, ob es sich um einen Aufladelöscher oder Dauerdrucklöscher handelt. Zudem sind eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung zwingende Voraussetzung. Die Lebensdauer kann sich durch Wettereinflüsse verkürzen. Abschließend können weitere Vorschriften, kürzere Verwendungszyklen vorschreiben, wodurch der Feuerlöscher ebenfalls vor Ablauf der Lebensdauer ausgetauscht werden muss. Sollten Sie privat oder gewerblich Feuerlöscher haben, die bereits älter als 20 Jahre sind, sollten diese unverzüglich ausgetauscht werden.
Die Auswahl an tragbaren Feuerlöschgeräten ist groß und neben Aufladelöscher und Dauerdrucklöschern, stehen Ihnen verschiedene Löschmittel zur Verfügung. Neben dem Löschmittel Wasser, stehen noch Schaum, Pulver oder CO2 zur Auswahl. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Kohlendioxidlöscher (CO2) um ein Atemgift handelt. Welche Bauart und welches Löschmittel für Sie das passende ist, hängt davon ab, welche örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Haben Sie in Ihrer Arztpraxis in Köln einen Serverraum, ist ein Kohlendioxidlöscher (CO2) ratsam. Betreiben Sie einen Imbiss mit Fritteusen in Bonn, ist ein ABF-Löscher eine gute Wahl.
Grundsätzlich sind Feuerlöscher nach einem Einsatz und im Allgemeinen wiederbefüllbar. Ob es sich wirtschaftlich lohnt einen Feuerlöscher nach einem Einsatz erneut zu befüllen, müssen Sie mit dem jeweiligen Fachbetrieb abstimmen. Unserer Erfahrung nach, ist der Austausch gegen ein Neugerät wirtschaftlich sinnvoller.
Generell müssen Feuerlöscher wiederbefüllbar sein, denn in regelmäßigen Abständen, meist alle sechs Jahre, muss das Löschmittel getauscht werden. Die Abstände können bei Verunreinigungen o.ä. variieren.
Sofern Sie privat einen Feuerlöscher besitzen, können Sie diesen bei einem Wertstoffhof gegen eine kleine Gebühr entsorgen. Handelt es sich um gewerbliche Feuerlöscher oder um eine größere Menge, können Sie die Feuerlöscher bei einem Brandschutzfachbetrieb gegen ein Entgelt entsorgen. Wir als Brandschutzfachbetrieb führen die Altgeräte im Sinne der Kreislaufwirtschaft an die entsprechende Stelle zurück.
In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern in privaten Haushalten durch sachkundiges Personal. Dennoch ist es entscheidend, dass diese Geräte im Ernstfall einwandfrei funktionieren, um Schlimmeres zu verhindern.
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) empfiehlt nun auch für private Feuerlöscher eine regelmäßige Überprüfung durch sachkundiges Personal alle zwei Jahre, wie es bereits für gewerbliche Feuerlöscher vorgeschrieben ist. So wird sichergestellt, dass die Feuerlöscher jederzeit einsatzbereit sind und im Notfall effektiv eingesetzt werden können.
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