Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Orientierung

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Orientierung

Mit einem durchdachten Flucht- und Rettungsplan bieten wir Besuchern, Kunden und Mitarbeitenden klare Orientierungshilfen im Falle einer drohenden Gefahr. In diesem genormten Plan werden nicht nur Brandbekämpfungseinrichtungen wie Feuerlöscher, Druckknopfmelder und Wandhydranten, sondern auch lebensrettende Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Koffer und Defibrillatoren übersichtlich dargestellt.

Unsere Expertise geht über die bloße Erstellung von Fluchtplänen hinaus – wir legen besonderen Wert auf die korrekte Anzahl, Größe und den inhaltlichen Mehrwert Ihrer Rettungspläne. Dabei schöpfen wir aus unserer langjährigen Erfahrung und orientieren uns an den Vorgaben des Gesetzgebers, unter Berücksichtigung der Normen DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010. In Bonn, Köln oder Siegburg setzen wir auf DIN-Vorschriften, um eindeutige Identifikationsmerkmale sicherzustellen. Damit können Sie selbst während Ihres Urlaubs in Deutschland sicherstellen, dass Sie im Notfall schnell und effektiv handeln können.

Bei der hektischen Moderne von heute ist eine sprachunabhängige und visuell einfache Sicherheitskennzeichnung von großer Bedeutung, damit in Deutschland, Bonn, Köln und Siegburg eine klare und unmissverständliche Orientierung gewährleistet wird.

Ein Flucht- und Rettungsplan kann gesetzlich verpflichtend sein

Was muss ein Fluchtplan haben?

Bei Gebäuden und großen Anlagen kann eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen bestehen. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) steht die Verpflichtung in Abhängigkeit von der Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3.) konkretisieren die Anforderung, ob ein Rettungsplan erforderlich ist. So kann ein Erfordernis durch eine unübersichtliche Fluchtwegführung, einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen oder durch eine erhöhte Gefährdung entstehen. Darüber hinaus enthält die ASR A2.3 weitere Informationen zur Mindestvorschrift für die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Flucht- und Rettungspläne sind vereinfacht ausgedrückt, reduzierte Grundrisspläne mit Zusatzinformationen. Der Inhalt eines Brandschutzplanes muss folgende grafische sowie farbige Darstellungen enthalten:

  1. Der Standort des Betrachters muss lagerichtig dargestellt werden,
  2. Flucht- und Rettungspläne müssen weiß oder nachleuchtend weiß sein,
  3. Sie müssen farbig erstellt sein,
  4. Sie müssen gut sichtbar und beleuchtet angebracht werden,
  5. Die Mindestgröße ist DIN A3 – Es gibt Ausnahmeregelungen (z.B. Hotelzimmer)
  6. müssen mit Sicherheitszeichen versehen sein wie z. B. die Lage Erste-Hilfe Einrichtungen, Lage der Sammelstellen und die Lage der Brandschutzeinrichtungen.

Alles auf einen Planblick

Flucht- und Rettungspläne zeigen Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen

Neben der Darstellung von reduzierten Grundrissen und Zusatzinformationen, müssen Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen im Rettungsplan enthalten sein. Deckungsgleich mit einem Teil A einer Brandschutzordnung nach DIN 14094 ist das Verhalten im Brandfall dargestellt und wird durch Brandschutzzeichen simplifiziert, sodass jeder auf einen Blick sehen kann, ob es Feuerlöscher, Druckknopfmelder oder sonstige vorbeugende Brandschutzeinrichtungen im Planbereich gibt. Die Hilfsmittel bei Unfällen wie z. B. ein Defibrillator oder  Erste-Hilfe-Kasten sind durch Rettungszeichen simplifiziert dargestellt. Das Aussehen der jeweiligen Brandschutzzeichen bzw. Rettungszeichen ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3) geregelt.

Zusätzlich zu den oben genannten Inhalten, die ein Fluchtplan aufzeigt, werden weitere Details des Rettungsplanes nach DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 geregelt. Durch eine derartige Festlegung kann ein Wiedererkennungswert sichergestellt werden, sodass Sie sich im Gefahrenfall schnell orientieren können.  Wie bei einem Feuerwehrplan ist die Größe und der Maßstab bei einem Flucht- und Rettungsplan ebenfalls festgelegt. Dabei werden die Größe und der Maßstab für Fluchtpläne in der DIN EN ISO 216 festgelegt.

Die Mindestgröße von Rettungsplänen ist 297 mm × 420 mm (DIN A3), wobei in einzelnen Räumen 210 mm × 297 mm (DIN A4) zulässig ist. Zudem ist eine Toleranz von 5 % zulässig.
In Abhängigkeit der baulichen Anlagen gibt es vorgeschriebene Maßstäbe zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
Die Maßstäbe können sein:

  • 1:250 für große bauliche Anlagen
  • 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen und
  • 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden.

FAQ - Flucht- und Rettungsplan nach DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010

Wann ein Fluchtplan aufzustellen ist, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in § 4 Absatz 4.
Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen

Ein Flucht- und Rettungsplan bildet reduzierte Grundrisspläne mit Zusatzinformationen ab. Neben der Angabe des aktuellen Stadtortes müssen der Sammelplatz sowie weitere Einrichtungen zur Brandbekämpfung sowie Ersten-Hilfe standortgetreu abgebildet werden. Abschließend wird der Rettungsplan um das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Erste-Hilfe erweitert.

Neben verschiedenen Anbietern wie z. B. Brandschutzfachbetriebe, Planer und Sachverständigen erstellen wir Ihre Flucht- und Rettungspläne. Damit wir Ihre Pläne erstellen können, benötigen wir Planunterlagen bzw. Gebäudepläne in DXF oder DWG-Format. In manchen Fällen ist auch eine Bereitstellung in PDF möglich. Sollten Sie aufgrund des Alters des Gebäudes oder historische Entwicklungen keine Pläne haben, finden wir auch dafür eine Lösung. Mit moderner Technik können wir Ihr Gebäude digitalisieren und so eine Arbeitsgrundlage schaffen.
Wenn Sie mit KS-Brandschutzservice Ihre Rettungspläne erstellen lassen, werden wir bei der örtlichen Begehung mit offenen Augen durch die Räumlichkeiten gehen und, sofern gewünscht, den ein oder anderen Tipp im vorbeugenden Brandschutz als kostenfreie Serviceleistung dalassen.

Flucht- und Rettungspläne stellen nach DIN EN ISO 23601 eine Orientierungshilfe für Besuchende, Kunden und Mitarbeitende im Objekt dar. Mithilfe von Fluchtplänen sollen die Betroffenen möglichst schnell den sicheren Weg ins Freie finden.
Ein Feuerwehrplan (LINK) nach DIN 14095 ist eine Informationsquelle für die Feuerwehr und beinhaltet verschiedene Objektinformationen, wie zum Beispiel Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr oder Gas- und Versorgungsleitungen. Ein Feuerwehrplan stellt eine Verbindung zwischen abwehrendem und vorbeugendem Brandschutz dar und soll der Einsatzleitung helfen, schnelle und gezielte Entscheidungen zu treffen.

Ein Rettungsplan nach DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 unterliegt keiner Prüfpflicht. Allerdings kann mit einer Prüfung sichergestellt werden, dass die Pläne gut lesbar, verständlich und aktuell sind. Das können Sie oder eine sachkundige Person für Sie übernehmen. Sachkundig ist ein Brandschutzbeauftragter (LINK) von KS-Brandschutzservice. Sollten sich die örtlichen Gegebenheiten ändern, muss ein Rettungsplan unverzüglich angepasst werden. Eine Änderung der örtlichen Gegebenheit kann durch bauliche Maßnahmen verursacht werden oder durch das Umstellen von Feuerlöschern. Ein Fluchtplan muss zu jederzeit die örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln.

Grundsätzlich müssen die Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz vor Aufnahme der Tätigkeit, also bei Einstellung, bei Veränderung der Aufgabengebiete oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel unterwiesen werden. Abschließend ist die Unterweisung erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen und zu dokumentieren.

Das Arbeitsschutzgesetz in §12 „Unterweisung“ beschreibt im Wortlaut:
„(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“

Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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