FAQ - Evakuierungshelfer*innen
Damit im Falle einer Evakuierung oder Räumung gewährleistet ist, dass alle Mitarbeitenden schnellstmöglich und ohne Verzögerung zum Sammelplatz gelangen. Zudem das die Koordination und weitere Versorgung am Sammelplatz sichergestellt ist.
Die Anzahl von Evakuierungs- bzw. Räumungshelfern hängt von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab. Dabei ist die Art der Arbeitsstätte, die Gefahrenpotenziale, die Umgebung und die Mitarbeiteranzahl, sowie deren Abwesenheiten zu beachten.
Die Erstausbildung dauert ca. 90. Minuten und ist abhängig von Vorkenntnissen, Gruppengröße und Unternehmensbedarfen.
Die praktische Evakuierungsübung ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung jährlich zu wiederholen und die theoretischen Inhalte sollten jährliche im Rahmen einer Kurzunterweisung wiederholt werden. Die gesamte Ausbildung empfehlen wir alle zwei Jahre zu wiederholen.
Im theoretischen Ausbildungsabschnitt vermitteln Ihnen unsere Dozenten folgende Inhalte:
- Grundzüge der Evakuierung und Räumung
- Betriebliche Organisation von Evakuierung und Räumung
- Funktion und Wirkungsweise von Alarmierungseinrichtungen
- Gefahren bei Brand, Explosion, Bombendrohung, Terror
- Hilfsmittel der Evakuierung und Räumung
- Sammelstelle, Flucht- und Rettungswege
- Verhalten bei Brand, Explosion, Bombendrohung, Terror
Bei unserer praktischen Ausbildung führen wir eine Evakuierungsübung mit einer detaillierten Checkliste in Ihrem Betrieb durch. Die Evakuierungs- bzw. Räumungsübung vermittelt Ihnen:
- Niederschwellige Einführung und Umsetzung einer Evakuierungsübung ohne echte Gefahr
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Melde- und Hilfsmittel bei einer Evakuierung & Räumung
- Feststellung von Schwachstellen, um diese zu optimieren
Es gibt keine Vorschrift, die eine Anzahl an Evakuierungshelfer*innen vorgibt. Vielmehr muss die Unternehmer*innen innerhalb ihrer Gefährdungsbeurteilung analysieren, ob und in welcher Personenanzahl Evakuierungshelfer*innen notwendig sind. Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen ist, dass die Evakuierungshelfer*innen für eine sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall sorgen sollen. In der Praxis hat es sich bewährt, beides gleichzeitig auszubilden. Zum einen, damit die Brandschutzhelfer*innen tieferes Wissen zum Thema Räumung & Evakuierung erhalten und zum anderen, dass die Evakuierungshelfer*innen tieferes Wissen im vorbeugenden Brandschutz erhalten und somit in der Lage sind, einen Entstehungsbrand mit einem tragbaren Handfeuerlöscher zu löschen.
Ja, gemäß der Arbeitsstättenverordnung muss eine Evakuierungs- bzw. Räumungsübung einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Der Unterschied zwischen Evakuierungshelfer*innen und Brandschutzhelfer*innen ist, dass die Evakuierungshelfer*innen für eine sichere Evakuierung bzw. Räumung des Gebäudes im Gefahrenfall sorgen sollen und Brandschutzhelfer*innen Löschversuche unternehmen sollen.
In der Praxis hat es sich bewährt, beides gleichzeitig auszubilden. Zum einen, damit die Brandschutzhelfer*innen tieferes Wissen zum Thema Räumung & Evakuierung erhalten und zum anderen, dass die Evakuierungshelfer*innen tieferes Wissen im vorbeugenden Brandschutz erhalten und somit in der Lage sind, einen Entstehungsbrand mit einem tragbaren Handfeuerlöscher zu löschen.
Allerdings muss bei einer Doppelausbildung besonders darauf geachtet werden, dass alle Aufgaben ausreichend abgedeckt sind. Des Weiteren ist dieses Vorhaben in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
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KS-Brandschutzservice
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