organisatorischer Brandschutz

Gefahrenpotenzial von und durch Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus im Brandschutz ist unser Thema in unserem Blogbeitrag. Die Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus hat in den letzten Jahren rasant zugenommen, angetrieben durch den Boom der Elektromobilität und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Doch während diese Akkus äußerst effizient und leistungsstark sind, bringen sie auch spezifische Herausforderungen im Hinblick auf den Brandschutz mit sich. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen können, um die Sicherheit bei der Nutzung von Lithium-Ionen-Akkus zu gewährleisten.

Gefahrenpotenzial von und durch Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte aus, aber auch durch die Möglichkeit von Wärmeproduktion und Überhitzung, die im Extremfall zu Bränden führen können. Um diesen Gefahren vorzubeugen, ist ein umfassendes Verständnis der Akkutechnologie und ihrer potenziellen Risiken erforderlich.

 

Lagerung und Umgebungsfaktoren

Der richtige Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beginnt mit der sicheren Lagerung. Diese sollte an einem kühlen, trockenen Ort erfolgen, fernab von brennbaren Materialien. Darüber hinaus können spezielle Lagerräume mit automatischen Feuerlöschanlagen und Brandmeldern einen zusätzlichen Schutz bieten. Des Weiteren können individuelle und spezifische Regelungen für das Unternehmen und deren Mitarbeiter in einer Brandschutzordnung festgehalten werden.

 

Brandschutzsysteme und Löschanlagen

Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutz können Unternehmen auf spezialisierte Brandschutzsysteme zurückgreifen. Automatische Löschanlagen, die auf die Detektion von Lithium-Ionen-Akku-Bränden ausgelegt sind, können im Ernstfall schnell reagieren und die Ausbreitung von Feuer und Rauch eindämmen.

 

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Ein Schlüsselaspekt der Brandschutzprävention ist die umfassende Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter. Bei einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, sollten sie in den Umgang und die Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus unterwiesen werden, damit die potenziellen Risiken bekannt sind. Ein gut informiertes Team kann frühzeitig auf Probleme reagieren und so das Risiko von Bränden oder größeren Schäden minimieren.

 

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Akkus sowie der damit verbundenen technischen Einrichtungen sind entscheidend. Durch eine kontinuierliche Überprüfung können potenzielle Defekte frühzeitig erkannt und behoben werden, um so das Risiko von Bränden zu minimieren. Bei kleineren Batterien oder Knopfzellen, ist eine fachgerechte Nutzung erforderlich. Sie sollten ebenfalls regelmäßig auf Schäden (z. B. auslaufen) überprüft werden.

 

Unser Fazit zur Verantwortungsbewusste Nutzung von Lithium-Ionen-Akkus

Die Nutzung von Lithium-Ionen-Akkus bringt zweifelsohne Vorteile mit sich, aber es ist von elemtar, die damit verbundenen Risiken ernst zu nehmen. Durch eine Kombination aus präventiven Maßnahmen, Brandschutzsystemen und Schulungen können Unternehmen sicherstellen, dass die Vorteile der Akkutechnologie ohne unnötige Risiken genutzt werden. Ein bewusster und verantwortungsbewusster Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus ist der Schlüssel zu einer sicheren und effizienten Energiespeicherung.

Gesetz organisatorischer Brandschutz

Die Bedeutung der ASR 2.2 für Unternehmen

Die Bedeutung der ASR 2.2 für Unternehmen zeigen wir euch anhand eines kurzen Überblicks in unserem Blogbeitrag. Welche Themen behandelt die Richtlinie „Maßnahmen gegen Brände“ und worauf liegt der Fokus. Für uns ist dieses Regelwerk ein wichtiges Handwerkzeug, bei der Bewertung von Unternehmen und deren Brandgefahren. Des Weiteren gibt die ASR 2.2. wichtige Hinweise darüber, wie viele Brandschutzhelfer*innen benötigt werden und worauf es bei der Ausbildung und Schulung ankommt.

 

Brandschutz am Arbeitsplatz: Die Bedeutung der ASR 2.2 für Unternehmen

Der Arbeitsschutz ist ein zentrales Thema in Unternehmen, und Brandschutz nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Die ASR 2.2, auch bekannt als „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) A2.2, liefert wichtige Richtlinien zur Maßnahme gegen Brände am Arbeitsplatz. Für diejenigen, die mit den Inhalten dieser Vorschrift nicht vertraut sind, werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Botschaften.

 

Zielsetzung der ASR 2.2: Schutz vor Bränden am Arbeitsplatz

Die ASR 2.2 hat das klare Ziel, Arbeitsstätten sicherer zu machen und speziell Maßnahmen gegen Brände zu definieren. Die Verordnung setzt dabei auf präventive Ansätze, um Gefahren im Vorfeld zu minimieren.

 

Risikoevaluierung und Brandlasten: Grundlegende Konzepte

Ein zentrales Thema in der ASR 2.2 ist die Risikoevaluierung, bei der Unternehmen ihre Arbeitsstätten auf potenzielle Brandgefahren hin überprüfen sollen. Dabei spielen Brandlasten eine wichtige Rolle. Die ASR 2.2 fordert klare Maßnahmen zur Begrenzung und Kontrolle dieser Brandlasten.

 

Brandverhütung durch geeignete Materialien und Konstruktionen

Ein weiterer Fokus der ASR 2.2 liegt auf der Verwendung geeigneter Materialien und Konstruktionen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl von Baustoffen, sondern auch die richtige Anordnung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen.

 

Fluchtwege und Evakuierungspläne: Sicherheit im Ernstfall

Im Ernstfall ist eine klare Evakuierung von großer Bedeutung. Die ASR 2.2 gibt klare Richtlinien für Fluchtwege vor und betont die Notwendigkeit von gut sichtbaren und verständlichen Evakuierungsplänen, um Mitarbeitern im Notfall eine schnelle Flucht zu ermöglichen.

 

Brandbekämpfungseinrichtungen: Sofortmaßnahmen im Falle eines Brandes

Die ASR 2.2 legt großen Wert auf die Bereitstellung von geeigneten Brandbekämpfungseinrichtungen. Dies umfasst nicht nur Feuerlöscher, sondern auch andere Löschmittel und klare Anweisungen zur sicheren Anwendung. Ein regelmäßiges Training der Mitarbeiter im Umgang mit diesen Einrichtungen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

 

Elektrische Anlagen und Brandschutz: Risiken minimieren

Elektrische Anlagen stellen oft eine potenzielle Brandgefahr dar. Die ASR 2.2 fordert klare Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken, einschließlich regelmäßiger Prüfungen, um defekte Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

 

Die ASR 2.2  regelt die Schulung der Mitarbeiter

Ein entscheidender Punkt in der ASR 2.2 ist die Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfer*innen. Sensibilisierung für Brandgefahren, richtige Handhabung von Brandbekämpfungseinrichtungen und das Wissen um Evakuierungsprozeduren sind essenziell, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.

 

Unser Fazit zur vorgestellten Richtlinie

Die ASR 2.2 dient als umfassender Leitfaden, um Arbeitsstätten sicherer zu gestalten und Mitarbeiter vor den Gefahren von Bränden zu schützen. Unternehmen sollten diese Richtlinien nicht nur als gesetzliche Anforderung betrachten, sondern als Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter. Ein bewusster Umgang mit den Vorgaben der ASR 2.2 ist nicht nur im Sinne der Compliance, sondern vor allem im Sinne des Schutzes von Menschenleben und Unternehmenswerten. Wir unterstützen Sie dabei, die ASR A2.2 inhaltlich umzusetzen.

Allgemein Brandschutz für Kinder organisatorischer Brandschutz

Kinderfinder – für mehr Sicherheit

Erfahren Sie in unserem neuesten Blogbeitrag alles Wissenswerte über den Kinderfinder und wie er die Sicherheit in Ihrem Zuhause steigern kann. Neben einer ausführlichen Erklärung zum Kinderfinder bieten wir Ihnen einen praktischen Schnellcheck für Ihr Eigenheim. Dieser ermöglicht Ihnen eine einfache, aber wirkungsvolle Überprüfung der organisatorischen und präventiven Brandschutzmaßnahmen.

 

Kinderfinder – Ein Wegweiser in Gefahrensituationen

Die Panik im Brandfall betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder, die sich oft aus Angst verstecken. Unser Kinderfinder, ein liebevoll gestalteter und langnachleuchtender Aufkleber, dient als Wegweiser für die Feuerwehr. In unserem Beitrag erfahren Sie, warum dieser kleine Helfer für die schnelle Orientierung der Einsatzkräfte so entscheidend ist.

Die Grundausstattung für ein sicheres zu Hause

Wir sind der Überzeugung, dass unabhängig von gesetzlichen Vorschriften und Regeln, jeder Haushalt über Rauchmelder in den entsprechen Wohn- und Schlafräumen verfügen sollte. Des Weiteren ist es in unseren Augen unerlässlich, dass jeder Haushalt mindestens über einen Feuerlöscher verfügt. Dabei sollte beachtet werden, wo der Feuerlöscher bzw. die Feuerlöscher positioniert und eingesetzt werden könnten. Da die Auswahl des richtigen Löschmittels eine entscheidende Rolle spielt. Um das Sicherheitsniveau zu Hause weiter zu erhöhen, empfehlen wir zusätzlich an Kinder- und Elternschlafzimmer einen Kinderfinder anzubringen. Erwerben können Sie unseren Kinderfinder unter: Kinderfinder KAES – der Brandschutzdrache

 

Schnellcheck für das Eigenheim:

  • Rauchmelder in den entsprechenden Wohn- und Schlafräumen?
  • Feuerlöscher in der passenden Anzahl und mit richtigem Löschmittel?
  • Kinderfinder an allen Kinder- und Elternschlafzimmertüren?

 

Wenn Sie alle Fragen mit gutem Gewissen mit Ja beantworten können, sind Sie in unseren Augen gut ausgestattet. Sollten Sie hingegen eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten, sehen wir Nachholbedarf. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Optimierungspotenziale für zu Hause auszuschöpfen.

 

Was ist KAES – der Kinderfinder?

Aufkleber Kinderfinder
Folie – selbstklebend – langnachleuchtend

 

Der KAES – Kinderfinder ist ein selbstklebender langnachleuchtender Aufkleber. Das Dreieck ist liebevoll kreiert und 14 x 14 cm groß. Der Kinderfinder von KS-Brandschutzservice soll bei einem Haus- oder Wohnungsbrand den Feuerwehrleuten den direkten Weg zu Ihrem Kind aufweisen. Leider verstecken sich unsere Kleinen bei Gefahr und Angst, daher ist es so wichtig, mit Hinweisen den Feuerwehren zu helfen, um eine schnellere Suche zu ermöglichen.

 

 

 

 

 KAES – der Brandschutzdrache

KAES-Der-Brandschutzdrache

Entwickelt wurde KAES – der Kinderfinder in Anlehnung an unser Brandschutztheater „KAES – Der Brandschutzdrache“. Wir sind besonders stolz in einem gemeinschaftlichen Projekt einen Beitrag leisten zu können, damit bereits unsere ganz Kleinen das richtige Verhalten im Brandfall lernen und sich in dieser Notsituation zu helfen wissen. Das Theaterstück ist für Kinder 3+ konzipiert und vermittelt spielerisch das richtige Verhalten im Brandfall. KAES hilft mit Eselsbrücken dabei, dass sich die Kinder die wichtigsten Punkte einfacheren merken können. Wie die Besetzung in unserem Theaterstück ist und was KAES erlebt erfahrt ihr hier: Kaes – Der Brandschutzdrache

 

 

 

organisatorischer Brandschutz

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau, auch Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau genannt, ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes, um potenzielle Brandgefahren zu ermitteln. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten und dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände.

 

Warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

In Deutschland ist die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer und in den Landesbauordnungen (Prüfverordnungen) geregelt. Im § 26 Abs. 1 des „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (1) „Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen […] Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.“ Speziell in Bayern ist die Durchführung nach Ermessen der Kommune geregelt, welche auch zur Durchführung der Feuerbeschau durch die entsprechende Verordnung verpflichtet ist.

 

In welchen Objekten wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

Die jeweilige Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern zählt regelmäßig auf, welche Objekte und Anlagen besonders brandgefährdet sind oder im Schadensfall Menschen und Vermögenswerte intensiv gefährden. Typischerweise geht es um Objekte und Anlagen wie:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
  • Beherbergungsstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Flüchtlingsheime
  • Hochhäuser
  • Einrichtungen für Kinder
  • Schulen und Hochschulen
  • Versammlungsstätten (Diskotheken, Theater, Gaststätten o. ä.)
  • Verkaufsstätten
  • geschlossene Garagenkomplexe
  • Unternehmen und Betriebe, in denen feuergefährliche oder explosive Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
  • Lagerplätze und Lagerräume ab einer gewissen Größe
  • Gewerbebetriebe oder gewerbliche Anlagen, die mit Stoffen umgehen, welche im Schadensfall die Umwelt gefährden
  • Justizvollzugsanstalten

Die einzelnen Objekte und Anlagen sind in den Brandverhütungsschausatzungen der örtlich zuständigen Kommune hinterlegt. Durch die ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF –Bund- wurde eine Empfehlung zur Durchführung der Brandverhütungsschau mit einer Auflistung der entsprechenden Objekte herausgegeben. Für Nordrhein-Westfalen wurde diese Liste durch den Verband der Feuerwehren in NRW konkretisiert und eine Liste der Brandschauobjekte herausgegeben.

 

Was wird bei der Brandverhütungsschau gemacht?

Durch die Brandverhütungsschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage die Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Objekt eingehalten werden. Im Einzelnen:

  • der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
  • die Voraussetzungen für die Selbstrettung von Personen gegeben sind,
  • die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist,
  • die wirksame Brandbekämpfung möglich ist,
  • die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind
  • und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

 

Wie ist der Ablauf einer Brandverhütungsschau?

In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede in den Abläufen. Auch kann der Ablauf je nach Brandschutzdienststelle leicht variieren. Von den Grundsätzen her folgen die meisten einem ähnlichen Ablauf für die Durchführung wie hier skizziert.

  • Schriftliche Ankündigung der Brandverhütungsschau empfohlener Weise mindestens 10-14 Arbeitstage vor der Begehung
  • Durchführung der Begehung und hierbei, wenn vorhanden, die Feststellung von Mängeln
  • Nachfolgend durch Zusendung einer schriftlichen Anhörung/Anordnung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel durch die zuständige Behörde
  • Mögliche Nachbegehung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung

Um einen reibungslosen Ablauf der Brandverhütungsschau sicherzustellen ist es sinnvoll und erforderlich, dass alle Räume des Objektes zugänglich sind.

 

Wer nimmt an einer Brandverhütungsschau teil?

Von Objekteseite her muss eine Person die mit den baulichen und betrieblichen Gegebenheiten des Objektes vertraut ist teilnehmen, ein bestellter Brandschutzbeauftragter sollte auch an den behördlichen Brandschauen teilnehmen. Wer konkret von Behördenseite an einer Brandverhütungsschau teilnimmt, ist in der jeweiligen Verordnung vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt in fast allen Bundesländern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen wird die Brandverhütungsschau durch Brandschutztechniker, die an der zentralen Aus- und Fortbildungsstätte des Landes oder einer vergleichbaren Einrichtung eines anderen Landes ausgebildet wurden, durchgeführt. Soweit es erforderlich ist, sind weitere zuständige Dienststellen an der Brandverhütungsschau beteiligt, ebenso wie die örtliche Feuerwehr.

 

Typische Mängel bei einer Brandverhütungsschau:

  • Rettungswege sind nicht brandlastfrei, sind verschlossen oder nicht in voller Breite nutzbar
  • Türen in Rettungswegen sind nicht richtig gekennzeichnet
  • Brand- und / oder Rauchschutztüren werden unzulässig offengehalten oder schließen nicht selbsttätig
  • Objektzugänglichkeit wie z.B. der jederzeit mögliche Zugang zum Objekt mit passenden Schlüsseln aus einem funktionstüchtigen Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist nicht gegeben
  • Nutzungsänderungen von Räumen wenn sich z.B. die Brandrisiken eines Raums und damit ggf. auch die eines angrenzenden Flurs ändern
  • Versorgungsleitungen: wie Gas, Wasser, Strom, Lüftung werden ohne Schottung durch Wände und Decken, die eine Feuerwiderstandsdauer haben müssen, geführt
  • Lagerung brennbarer Materialien im Freien, wenn unter anderem die Mindestabstände von 5 m zu Gebäudeöffnungen und Fenstern nicht eingehalten werden
  • Lagerung brennbarer Materialien im Gebäude, wo eine Lagerung nicht zulässig ist, z.B. in Heizungsräumen oder Lüftungsanlagen
  • Hinweisschilder für Brandschutzeinrichtungen oder Rettungswege fehlen

 

Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?

Die jeweilige Rechtsverordnung der Bundesländer sehen die Möglichkeit der Gebührenerhebung für eine Brandverhütungsschau vor. Maßgeblich für die Höhe der Kosten sind die entsprechenden Satzungen auf Gemeindeebene. Diese haben die Möglichkeit neben dem Zeiteinsatz des behördlich bevollmächtigten Beschauers und dessen Qualifikation, auch Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten wie die Gestellung eines Fahrzeuges in die Gebühren einfließen zu lassen.

 

Fazit zur Brandverhütungsschau

Es besteht eine gesetzliche Grundlage eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Dabei sollte dieses Instrument nicht als Angriff gewertet werden, sondern als Hilfestellung vom Gesetzgeber, dass in Gebäuden mit besonderen Herausforderungen Fachpersonal nach der Sicherheit und Ordnung schauen. In den meisten Fällen haben die o. a. Objekte einen oder mehrere Brandschutzbeauftragte. Wir raten Ihnen dazu, den jeweiligen Verantwortlichen Brandschutzbeauftragen mit zur Brandverhütungsschau zu nehmen. Sollten Sie keinen eigenen Brandschutzbeauftragten haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.