Brandschutzordnung

Wir erstellen mit Ihnen zusammen eine Brandschutzordnung für Ihren Betrieb

Brandschutzordnung

Wir erstellen mit Ihnen zusammen eine Brandschutzordnung für Ihren Betrieb

Eine Brandschutzordnung (BSO) nach DIN 14096 regelt das Verhalten von Personen im Brandfall und legt Maßnahmen fest, die bei der Brandverhütung helfen. Sie besteht aus drei Teilen, nämlich aus Teil A, B und C. Je nach Anforderung oder Auflage eines Baugenehmigungsverfahrens kann die Brandschutzordnung um ein Räumungskonzept erweitert werden. Inhalte einer Brandschutzordnungen orientieren sich immer an die jeweiligen Brandgefahren beziehungsweise an die unterschiedlichen Bedingungen im Gebäude. Daher muss sie stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Abschließend muss das Dokument alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person (z. B. Brandschutzbeauftragten) geprüft werden.

Dank unserer 10-jähriger Erfahrung im Erstellen von Brandschutzordnungen können wir Ihnen schnell und zielgerichtet helfen, sodass umfassende Regeln für den Brandfall festgelegt werden können. Wir haben Brandschutzordnungen bereits für Bonn, Köln, Leverkusen und Siegburg sowie für unterschiedliche Bereiche und Gebäudeklasse erstellt. Dazu gehören Senioren- und Pflegeheime, Kindertagesstätten, Tages- und Großtagespflege, Krankenhäuser, Bürokomplexe, Hochhäuser, Versammlungsstätten, Industriegebäude und viele weitere Bereiche.

Die Abschnitte einer Brandschutzordnung im Überblick

Teil A- Aushang

Der Teil A einer Brandschutzordnung richtet sich an alle Menschen und Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also an Arbeitnehmer, Besucher, Bewohner und auch Handwerker, die sich nur kurzzeitig im Objekt aufhalten.
Klassisch wird Teil A als Aushang dargestellt (s. Bild) und umfasst übliche Verhaltensregeln:
1. Ruhe bewahren
2. Brand melden (Notruf 112)
3. In Sicherheit bringen (Symbole beachten)
4. Löschversuche unternehmen (Symbole beachten)

Teil B & Teil C

Der Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wohingegen sich Teil C an alle Personen mit besondere Brandschutzaufgaben richtet

Teil B einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtet sich an alle Menschen und Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, also an Arbeitnehmer. Der zweite Teil enthält Regeln, die in verschiedenen Kapiteln erläutert werden. Die übliche Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B ist:
1. Brandverhütung
2. Brand- und Rauchausbreitung
3. Flucht- und Rettungswege
4. Melde- und Löscheinrichtungen
5. Verhalten im Brandfall
6. Brandmeldung
7. Alarmsignale und Anweisungen
8. In Sicherheit bringen
9. Löschversuche unternehmen

Im dritten Abschnitt (Teil C) einer Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigte die besonderen Aufgaben im Brandschutz übernehmen, wie zum Beispiel Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte. Teil C einer Brandschutzordnung regelt vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen und teilt den verantwortlichen Personen feste Aufgabe zu. Die übliche Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C ist:

1. Brandverhütung
2. Meldung und Alarmierung
3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
4. Löschmaßnahmen
5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
6. Nachsorge

Eine Brandschutzordnung ist für viele Gebäudearten verpflichtend

In der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO-NRW) ist eine Brandschutzordnung für bestimmte Gebäudearten gefordert. Die Landesbauordnung unterscheidet in der Landesbauordnung selbst, zwischen geregelten und ungeregelten Sonderbauten.

Zu den geregelten Sonderbauten gehören unter anderem:
1. Hochhäuser
2. Versammlungsstätten
3. Schule, Kindertagesstätten

Zu den ungeregelten Sonderbauten gehören unter anderem:
4. Spielhallen > 150m²
5. Schank- und Speisegaststätten > 40 Gästeplätze

Abschließend können Sie als Unternehmer*innen durch weitere gesetzliche Bestimmungen oder anderer Auflagen, dazu verpflichtet sein eine Brandschutzordnung zu erstellen. Unter anderem kann der Sachversicherer bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial eine Dokumentation verlangen. Unabhängig von gesetzlichen Auflagen, kann eine Brandschutzordnung, viele nützliche Leitplanken für den betrieblichen Alltag liefern.

Evakuierungskonzept und Räumungskonzept
In sensiblen Bereichen oder Betriebsstätten mit besonderen Anforderungen, kann die Brandschutzdienststelle bzw. zuständige Behörde neben einer Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C zusätzlich noch ein Evakuierungskonzept oder Räumungskonzept fordern. In der Praxis werden beide Begrifflichkeiten verwendet, wobei es per Definition einen feinen Unterschied gibt.
Evakuierung ist das organisierte Verlassen von Personen von einem gefährdeten in einen gesicherten Bereich (Schadensereignis).
Räumung ist das unorganisierte rasche Verlassen des gefährdeten Bereiches, ohne Vorbereitung und Durchführung einer organisierten Evakuierung (Katastrophenfall).

Innerhalb eines Räumungskonzeptes müssen Handlungen, Abläufe, Prozesse und Informationsflüsse für den Fall einer Räumung dargestellt werden. Bei Kindertagesstätten oder Alten- und Pflegeheimen, besteht aufgrund der Art und Nutzung der Räumlichkeiten ein erhöhter Konzeptbedarf. Innerhalb des Konzeptes wird u.a. festgehalten, wer ist für die Räumung der U3-Kinder in der KITA zuständig oder wer rettet die bettlägerigen Bewohner aus dem Alten- und Pflegeheim mithilfe von Evakuierungsmatten. Diese und weitere Fragen werden bei einer Konzepterstellung erörtert, beantwortet und niedergeschrieben.

FAQ - Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Auflage eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu erstellen, kann durch die Bauordnungsbehörde, einer Brandschutzdienststelle, dem Sachversicherer oder durch die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes entstehen. Wir sind der Auffassung, dass auch ohne Auflage eine Erstellung sowie eine Regelung „Verhalten im Brandfall“ nur Vorteile bietet.

Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen und kann durch die Behörden um einen vierten Teil (Räumungskonzept) erweitert werden.

Teil A – richtet sich an alle Menschen und Personen.
Teil B – richtet sich an alle Menschen und Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben.
Teil C – richtet sich an alle Mitarbeiter*innen die eine besondere Aufgabe im Brandschutz / Unternehmen übernehmen, wie zum Beispiel Brandschutz- oder Evakuierungshelfer.

Teil 4 – Räumungskonzept / Evakuierungskonzept (Auflage durch Behörden)

Ein Räumungskonzept legt nochmal detaillierter fest, wer für welche Gebäudebereiche und Aufgaben im Brandfall zuständig ist.

Nutzen wir ein Beispiel, um einen Brandfall in einer Kindertagesstätte (Kita) zu skizzieren. Beachten Sie, dass es sich nur um ein Beispiel zur Veranschaulichung handelt.

Die Kita hat zwei Kindergruppen. Gruppe A und Gruppe B. Frau Kienow ist mit Frau Müller für Gruppe A zuständig. Herr Kienow und Herr Müller sind für Gruppe B zuständig.
Im Falle eines Brandes oder Brandalarm (schaltet direkt zur Feuerwehr) ist Frau und Herr Kienow dafür zuständig die jeweiligen Kinder aus Gruppe A sowie B zum Sammelplatz zu begleiten.

Frau Müller ist dafür zuständig das Anwesenheitsbuch, eine Telefonliste und den Erste-Hilfe Rucksack mitzunehmen. Herr Müller wiederum ist dafür da, die Feuerwehr anzurufen, um die Situation zu schildern. Herr Kienow geht die Räumlichkeiten ab, um festzustellen, dass sich kein Kind versteckt hat und alle die Kindertagesstätte verlassen haben. Sofern dann noch Zeit, können Herr Müller und Herr Kienow einen Löschversuch mittels Feuerlöscher unternehmen.

Über eine Brandschutzordnung haben Sie die Möglichkeit ihren Mitarbeitenden einen schnellüberblick über den organisatorischen vorbeugenden Brandschutz zu verschaffen. So bietet sich die Chance schnell und unkompliziert zu vermitteln, welche Melde- und Löscheinrichtungen es im Betrieb gibt. Des Weiteren können ihre Mitarbeitenden nachlesen, welche Regeln im Betrieb gelten. Zum Beispiel könnten eine Regeln sein, dass keine eigenen Elektro-Kleingeräte (Kaffeemaschine oder Wasserkocher) mitgebracht und aufgestellt werden dürfen oder in welchen Bereichen sich die Raucherzonen befinden, damit eine Brandgefahr minimiert wird.

Sobald sich die betrieblichen Gegebenheiten (z. B. Erweiterung der Brandmeldeanlage, Errichtung Lager für Gefahrstoffe usw. ) verändern oder das Gefahrenpotenzial (z. B. Einführung eines drei-Schicht-Betriebes) sich erhöht. Des Weiteren können Mitarbeiterfluktuation oder der Wechsel von Zuständigkeiten eine Überarbeitung nach sich ziehen. Sofern es sich keine Gegebenheiten ändern, ist die Aktualität einer Brandschutzordnung alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu Überprüfen und Bescheinigen zu lassen.

Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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