FAQ - Brandschutzbeauftragter
Der Bedarf kann sich durch verschiedene Rechtsvorschriften (Landesbauordnungen), durch externe Stellen (Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle), dem Sachversicherer oder durch die Art & Nutzung der Betriebsstätte ergeben. Eine besondere Art & Nutzung der Betriebsstätte ist z. B. das Betreiben eines Hotels, einem Alte- und Pflegeheim, einer Kindertagesstätte oder eines Hochhauses.
In der Regel reicht ein Brandschutzbeauftragter, wobei es auf verschiedene Faktoren ankommt. Die zu beachteten Faktoren sind u.a. Anzahl und Größe der Betriebsstätten & Anzahl der anfallenden Aufgaben. Sind Sie Betreiber einer Kindertagesstätte in Köln oder eines Hotels in Bonn, ist ein Brandschutzbeauftragter ausreichend. Betreiben Sie hingegen eine Hotelkette in Siegburg, Bonn, Köln, Dortmund, Hamburg, Berlin und München, könnte es sinnvoll sein mehrere Brandschutzbeauftragte zu haben. Ob Sie zur Erfüllung der Tätigkeiten sich an vorhandenem Personal oder an einem externen Dienstleister bedienen, können Sie frei entscheiden. Mit uns erhalten Sie langjährige Berufserfahrung in den Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes.
Um die Qualifikation zu erlangen und Brandschutzbeauftragter zu werden, sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig. Es muss ein Lehrgang inkl. Prüfungsleistung besucht werden. Die eigentliche Herausforderung erfolgt erst in der Praxis, da sich regelmäßig die Vorschriften ändern und das Aufgabenspektrum nahezu grenzenlos ist.
Da der Betreiber bzw. Arbeitgeber Organisationspflichten zu erfüllen hat, sollte der Betreiber bzw. Arbeitgeber bei der Aufgabenübertragung darauf achten, dass eine persönliche und fachliche Eignung der ausgewählten Person vorliegt. Darüber hinaus muss dem Brandschutzbeauftragten ausreichen Zeit eingeräumt werden, seiner neuen Tätigkeit nachzugehen. Da Zeit eine wichtige Ressource ist und neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der vorbeugende Brandschutz eine wichtige Rolle einnimmt, empfehlen wir einen externen Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine ausgebildete Person im Brandschutz und wird vom Arbeitgeber oder vom Bauherrn bzw. Betreiber schriftlich beauftragt, Aufgaben im betrieblich vorbeugenden Brandschutz zu übernehmen. Je besser der ein Brandschutzbeauftragter ausgebildet ist, desto mehr Aufgaben kann er wahrnehmen.
Ein Brandschutzhelfer ist eine ausgebildete Person, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Brandfall bestimmte zuvor festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.
Sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen, besprechen wir mit Ihnen telefonisch kleinere Eckdaten. Im Anschluss kommen wir zu Ihnen, damit wir uns die Räumlichkeiten oder Produktionsstätten anschauen können. Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über ganz Deutschland und wir kommen gerne zu Ihnen nach Berlin, Bonn, Hamburg, Hennef, Köln, München oder Siegburg liegen. Angeknüpft an Ihre Wünsche und der örtlichen Gegebenheiten erstellen wir Ihnen, das gewünschte Dienstleistung- und /oder Betreuungspaket zusammen. Da jedes Objekt und jede Anforderung individuell von uns betrachtet wird, erhalten Sie von uns ein auf Sie zugeschnittenes Paket.
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