Brandschutzhelfer*innen

Brandschutzhelfer*innen

Wir bilden Sie zu Brandschutzhelfer*innen aus

Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen haben Unternehmer*innen die Pflicht, ausreichend viele Beschäftigte zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen und diese zu benennen. Die drei entscheidenden Vorschriften, voraus sich die Pflicht für Unternehmer*innen ergeben, sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV).

Unsere ausgebildeten Fachdozenten und Ausbilder führen Sie und Ihre Mitarbeitenden durch einen theoretischen und einen praktischen Teil, damit die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 205-023) bilden wir Sie und Ihre Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfer aus. Der Umfang sowie die Inhalte der Ausbildung sind in der Unfallverhütungsvorschrift geregelt, um die Mitarbeitenden optimal auf die Gefahrensituationen vorzubereiten.

 

Was sind die Inhalte der Brandschutzhelferausbildung?

Wir bilden Sie theoretisch und praktisch weiter

Muster-Zertifikat Brandschutzhelfer von KS-Brandschutzservice
Muster-Zertifikat Brandschutzhelfer*innen

Im theoretischen Ausbildungsabschnitt vermitteln Ihnen unsere Dozenten folgende Inhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Unsere praktische Ausbildung erfolgt an Übungslöscher. Die Übungslöscher sind mit Wasser gefüllte tragbare Feuerlöschgeräte und sind für die Brandklasse „A“ geeignet. Die Brandsimulationsübung vermittelt Ihnen folgende Inhalte:

  • Niederschwellige Einführung in die Handhabung und Funktion von tragbaren Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • Niederschwellige Berührungspunkte mit einem Entstehungsbrand simuliert an einem Brandsimulationsgerät

Die Ausbildung bereitet die Brandschutzhelfer für den Ernstfall vor.

Für die theoretische Ausbildung zum Brandschutzhelfer*innen sind mindestens zwei Einheiten à 45 Minuten vorgesehen. Wobei die Einheiten und der Umfang nach oben hin erweitert, werden können. Sofern Sie wünschen, bieten wir Ihnen die Ausbildung auch über vier Einheiten (halber Tag) oder acht Einheiten (ganztägig) an. Die praktische Ausbildung dauert ca. fünf Minuten pro Person und ist insgesamt von der Gruppengröße und dem Übungsbedarf anhängig.

Wie viele Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen muss ich ausbilden lassen?

Die drei entscheidenden Vorschriften, voraus sich die Pflicht für Unternehmer*innen ergeben, sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV).
Einen Anhaltspunkt, wie viele Mitarbeitende Sie zu Brandschutzhelfer*innen ausbilden lassen müssen, liefert die Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahme gegen Brände“ oder kurz die ASR A2.2.
In Abschnitt 7.3. „Brandschutzhelfer“ wird genauer definiert, wie viele Brandschutzhelfer*innen im Unternehmen benötigt werden. Dabei ist die interne Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Wobei eine Ausbildungsquote von 5 % der Mitarbeitenden in der Regel als ausreichend gilt.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass betriebliche Faktoren, wie Unternehmensgröße und Brandgefahren, genauso zu berücksichtigen sind wie der Faktor Mensch. Die Ausbildungsquote von 5 % kann in Unternehmen durch eine Vielzahl von menschlichen Faktoren zu niedrig sein. So sind neben den Faktoren Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Schichtbetrieb auch die Faktoren eines körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps zu beachten. Insbesondere in Alten- und Pflegeheimen sowie Kindertagesstätten ist eine Quote von 5 % nicht zu empfehlen.

Übung macht die Brandschutzhelfer*innen

Durch unsere jahrelange Erfahrung in der theoretischen und praktischen Ausbildung, können wir bestätigen, dass Übung und eine sich wiederholende Sensibilisierung den Mitarbeitenden Sicherheit für den Gefahrenfall vermitteln.

In Deutschland gibt es jährlich über 200.000 Brände, wovon eine Vielzahl der Brände durch den Einsatz von tragbaren Feuerlöschern bekämpft werden konnte. Durch die Bekämpfung mit Feuerlöschern, war es möglich den Schaden für Leib, Leben, Gesundheit sowie Sachwerte zu minieren. Es ist davon auszugehen, dass damit Verletzte sowie Tote oder Produktionsausfall bzw. Insolvenzen verhindert werden konnten.

Die Inhalte der Ausbildung, insbesondere die praktische Brandsimulation mit tragbaren Übungslöschern, soll gemäß der ASR 2.2 alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. In unseren Augen sollten die Inhalte aus dem theoretischen Teil sowie dem praktischen Teil genauso oft wie die stabile Seitenlage geübt werden. Daher ist unsere Empfehlung alle 24 Monate die Mitarbeitenden zu schulen und zu sensibilisieren.

Gerade bei der praktischen Übung und somit bei einem möglichen Erstkontakt mit einem Feuer und Feuerlöscher, spüren wir eine große Unsicherheit. Damit im Ernstfall aber sicheres Handeln und somit ein schnelles Eingreifen möglich ist, muss der Mensch für den Ernstfall vorbereitet sein. Unsicherheit oder Zweifel sind in einer Gefahrensituation ein schlechter Ratgeber.

Nur durch das Ausprobieren und Näherbringen von Handlungsmethoden können im Ernstfall Personen- oder Sachschäden verhindert werden. Damit es im Ernstfall zu keinem oder nur geringem Schaden kommt, ist eine Schulung ein wichtiger Baustein, um den Mitarbeitern das richtige Handwerkszeug mitzugeben.

 

Brandsimulationsgerät für die praktische Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen
Brandsimulationsgerät für die praktische Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen

FAQ - Brandschutzhelfer*innen

Die Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz (§10), der Deutschen Unfallverhütungsvorschrift und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2).

Einen Anhaltspunkt liefert die Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahme gegen Brände“ oder kurz die ASR A2.2.
In Abschnitt 7.3. „Brandschutzhelfer“ wird genauer definiert, wie viele Brandschutzhelfer*innen im Unternehmen benötigt werden. Dabei ist die interne Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Wobei eine Ausbildungsquote von 5 % der Mitarbeitenden in der Regel als ausreichend gilt.
Bei der Anzahl sind betriebliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Gefahrenpotenziale, Schichtdienst, Urlaub oder Fortbildung zu beachten. Des Weiteren sollte, in unseren Augen, bei einem erhöhten Aufkommen von Schutzbefohlenen (Kindern) oder pflegebedürftigen Menschen eine Ausbildungsquote von 100 % angestrebt werden.

Gemäß der DGUV-Vorschrift liegt die vorgeschriebene Mindestdauer für die theoretische Ausbildung bei zwei Einheiten á 45 Minuten. Die Gruppengröße muss, gemäß der Vorschrift, unter 20 Personen betragen. Durch Besonderheiten im Betriebs- oder Produktionsablauf kann sich die Ausbildungsdauer verlängern und muss immer individuell betrachtet werden. Besonderheiten können u. a. der Einsatz von Evakuierungsstühlen oder Evakuierungsmatten bei pflegebedürftigen Menschen sein. Abschließend wird mit einem Brandsimulationsgerät und Übungslöscher (gefüllt mit Wasser) ein Entstehungsbrand gelöscht. Wir planen immer ca. fünf Minuten pro Teilnehmenden ein.

Die Ausbildung muss alle drei bis fünf wiederholt werden. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Ausbildung zu Brandschutzhelfer*innen wie ein Erste-Hilfe-Kurs behandelt werden sollte. Daher sind wir dafür die Ausbildung alle zwei Jahre zu wiederholen.

Im theoretischen Ausbildungsabschnitt vermitteln Ihnen unsere Dozenten folgende Inhalte:

1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
6. Objektspezifische Besonderheiten

Im praktischen Ausbildungsabschnitt wird der praktische Umgang mit Feuerlöschern geschult.

1. Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern
2. Entsichern
3. Aktivieren (bei Auflade-Feuerlöscher)
4. Praktische Löschung von einem Entstehungsbrand

Ihre Benefits durch die Ausbildung:
1. Mitarbeitende gewinnen Sicherheit und Vertrauen für ein Brandereignis
2. Mitarbeitende können besser Personen- und Sachschäden vermeiden
3. Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen
4. Sie erhalten Zertifikate zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen

Es gibt keine Vorschrift, die eine Anzahl an Evakuierungshelfer*innen vorgibt. Vielmehr muss die Unternehmer*innen innerhalb ihrer Gefährdungsbeurteilung analysieren, ob und in welcher Personenanzahl Evakuierungshelfer*innen notwendig sind. Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen ist, dass die Evakuierungshelfer*innen für eine sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall sorgen sollen. In der Praxis hat es sich bewährt, beides gleichzeitig auszubilden. Zum einen, damit die Brandschutzhelfer*innen tieferes Wissen zum Thema Räumung & Evakuierung erhalten und zum anderen, dass die Evakuierungshelfer*innen tieferes Wissen im vorbeugenden Brandschutz erhalten und somit in der Lage sind, einen Entstehungsbrand mit einem tragbaren Handfeuerlöscher zu löschen.

Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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