FAQ - Brandschutzhelfer*innen
Die Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz (§10), der Deutschen Unfallverhütungsvorschrift und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2).
Einen Anhaltspunkt liefert die Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahme gegen Brände“ oder kurz die ASR A2.2.
In Abschnitt 7.3. „Brandschutzhelfer“ wird genauer definiert, wie viele Brandschutzhelfer*innen im Unternehmen benötigt werden. Dabei ist die interne Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Wobei eine Ausbildungsquote von 5 % der Mitarbeitenden in der Regel als ausreichend gilt.
Bei der Anzahl sind betriebliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Gefahrenpotenziale, Schichtdienst, Urlaub oder Fortbildung zu beachten. Des Weiteren sollte, in unseren Augen, bei einem erhöhten Aufkommen von Schutzbefohlenen (Kindern) oder pflegebedürftigen Menschen eine Ausbildungsquote von 100 % angestrebt werden.
Gemäß der DGUV-Vorschrift liegt die vorgeschriebene Mindestdauer für die theoretische Ausbildung bei zwei Einheiten á 45 Minuten. Die Gruppengröße muss, gemäß der Vorschrift, unter 20 Personen betragen. Durch Besonderheiten im Betriebs- oder Produktionsablauf kann sich die Ausbildungsdauer verlängern und muss immer individuell betrachtet werden. Besonderheiten können u. a. der Einsatz von Evakuierungsstühlen oder Evakuierungsmatten bei pflegebedürftigen Menschen sein. Abschließend wird mit einem Brandsimulationsgerät und Übungslöscher (gefüllt mit Wasser) ein Entstehungsbrand gelöscht. Wir planen immer ca. fünf Minuten pro Teilnehmenden ein.
Die Ausbildung muss alle drei bis fünf wiederholt werden. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Ausbildung zu Brandschutzhelfer*innen wie ein Erste-Hilfe-Kurs behandelt werden sollte. Daher sind wir dafür die Ausbildung alle zwei Jahre zu wiederholen.
Im theoretischen Ausbildungsabschnitt vermitteln Ihnen unsere Dozenten folgende Inhalte:
1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
6. Objektspezifische Besonderheiten
Im praktischen Ausbildungsabschnitt wird der praktische Umgang mit Feuerlöschern geschult.
1. Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern
2. Entsichern
3. Aktivieren (bei Auflade-Feuerlöscher)
4. Praktische Löschung von einem Entstehungsbrand
Ihre Benefits durch die Ausbildung:
1. Mitarbeitende gewinnen Sicherheit und Vertrauen für ein Brandereignis
2. Mitarbeitende können besser Personen- und Sachschäden vermeiden
3. Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen
4. Sie erhalten Zertifikate zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen
Es gibt keine Vorschrift, die eine Anzahl an Evakuierungshelfer*innen vorgibt. Vielmehr muss die Unternehmer*innen innerhalb ihrer Gefährdungsbeurteilung analysieren, ob und in welcher Personenanzahl Evakuierungshelfer*innen notwendig sind. Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen ist, dass die Evakuierungshelfer*innen für eine sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall sorgen sollen. In der Praxis hat es sich bewährt, beides gleichzeitig auszubilden. Zum einen, damit die Brandschutzhelfer*innen tieferes Wissen zum Thema Räumung & Evakuierung erhalten und zum anderen, dass die Evakuierungshelfer*innen tieferes Wissen im vorbeugenden Brandschutz erhalten und somit in der Lage sind, einen Entstehungsbrand mit einem tragbaren Handfeuerlöscher zu löschen.
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KS-Brandschutzservice
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