FAQ - Gefährdungsbeurteilung
Überall dort wo Beschäftige ihrer Arbeit nachgehen, müssen Sie gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz für die unterschiedlichen Anforderungen Gefährdungen analysieren. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die Beschäftigten lediglich im Büro tätig sind, in einem Alten- und Pflegeheim oder in einem 3-Schicht-Betrieb im Produktionsbereich.
Da Form und Fassung nicht vorgeschrieben sind gibt es nicht nur den „einen“ richtigen Weg zur Gefährdungsbeurteilung, daher existieren viele Vorlagen, Muster sowie Programme im Internet die bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) unterstützen und helfen.
Im Kern und als roter Faden haben sich folgende Schritte bewährt:
1. Gefährdungsbeurteilung vorbereiten.
2. Gefährdungen ermitteln.
3. Gefährdungen beurteilen.
4. Festlegung konkreter (Arbeitsschutz-)Maßnahmen.
5. Umsetzung der zuvor festgelegten Maßnahmen.
6. Überprüfung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit.
7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.
Die möglichen Gefahren sind von Betrieb sowie Betriebsablauf individuell. Gefährdungen können sich aus der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte ergeben oder durch biologische, chemische und physikalische Einwirkungen. Darüber hinaus kann sich eine Gefahr durch den Einsatz von Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräten und Anlagen) sowie aus verschiedenen Arbeitsstoffen (Gefahrstoffe) ergeben. Abschließend gilt es Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, sowie Qualifikationen und Unterweisungen der Beschäftigten im Blick zu behalten, damit keine Gefahren durch Über- bzw. Unterforderung entstehen.
Für den Bereich vorbeugenden Brandschutz sollten zwingend die Punkte Hitzestau, Explosionsgefahr, Hitze- Schweiß und Schleifarbeiten, elektrische Betriebsmittel sowie Lithium-Ionen-Akkus (E-Bike o. ä .) analysiert werden.
Sofern Sie durch die Betriebsgröße über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) verfügen, erstellt diese Ihre Gefährdungsbeurteilungen für Ihren Betrieb. Für den vorbeugenden Brandschutz erstellt Ihr Brandschutzbeauftragter Ihre Gefährdungsbeurteilungen. Ab und an kommt es vor, dass Sie aufgrund der Betriebsgröße oder Unwissenheit keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder keinen Brandschutzbeauftragten engagiert haben, dann liegt die Erstellung bei Ihnen.
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