FAQ - Flucht- und Rettungsplan nach DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010
Wann ein Fluchtplan aufzustellen ist, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in § 4 Absatz 4.
Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen
Ein Flucht- und Rettungsplan bildet reduzierte Grundrisspläne mit Zusatzinformationen ab. Neben der Angabe des aktuellen Stadtortes müssen der Sammelplatz sowie weitere Einrichtungen zur Brandbekämpfung sowie Ersten-Hilfe standortgetreu abgebildet werden. Abschließend wird der Rettungsplan um das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Erste-Hilfe erweitert.
Neben verschiedenen Anbietern wie z. B. Brandschutzfachbetriebe, Planer und Sachverständigen erstellen wir Ihre Flucht- und Rettungspläne. Damit wir Ihre Pläne erstellen können, benötigen wir Planunterlagen bzw. Gebäudepläne in DXF oder DWG-Format. In manchen Fällen ist auch eine Bereitstellung in PDF möglich. Sollten Sie aufgrund des Alters des Gebäudes oder historische Entwicklungen keine Pläne haben, finden wir auch dafür eine Lösung. Mit moderner Technik können wir Ihr Gebäude digitalisieren und so eine Arbeitsgrundlage schaffen.
Wenn Sie mit KS-Brandschutzservice Ihre Rettungspläne erstellen lassen, werden wir bei der örtlichen Begehung mit offenen Augen durch die Räumlichkeiten gehen und, sofern gewünscht, den ein oder anderen Tipp im vorbeugenden Brandschutz als kostenfreie Serviceleistung dalassen.
Flucht- und Rettungspläne stellen nach DIN EN ISO 23601 eine Orientierungshilfe für Besuchende, Kunden und Mitarbeitende im Objekt dar. Mithilfe von Fluchtplänen sollen die Betroffenen möglichst schnell den sicheren Weg ins Freie finden.
Ein Feuerwehrplan (LINK) nach DIN 14095 ist eine Informationsquelle für die Feuerwehr und beinhaltet verschiedene Objektinformationen, wie zum Beispiel Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr oder Gas- und Versorgungsleitungen. Ein Feuerwehrplan stellt eine Verbindung zwischen abwehrendem und vorbeugendem Brandschutz dar und soll der Einsatzleitung helfen, schnelle und gezielte Entscheidungen zu treffen.
Ein Rettungsplan nach DIN EN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 unterliegt keiner Prüfpflicht. Allerdings kann mit einer Prüfung sichergestellt werden, dass die Pläne gut lesbar, verständlich und aktuell sind. Das können Sie oder eine sachkundige Person für Sie übernehmen. Sachkundig ist ein Brandschutzbeauftragter (LINK) von KS-Brandschutzservice. Sollten sich die örtlichen Gegebenheiten ändern, muss ein Rettungsplan unverzüglich angepasst werden. Eine Änderung der örtlichen Gegebenheit kann durch bauliche Maßnahmen verursacht werden oder durch das Umstellen von Feuerlöschern. Ein Fluchtplan muss zu jederzeit die örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln.
Grundsätzlich müssen die Mitarbeitenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz vor Aufnahme der Tätigkeit, also bei Einstellung, bei Veränderung der Aufgabengebiete oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel unterwiesen werden. Abschließend ist die Unterweisung erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen und zu dokumentieren.
Das Arbeitsschutzgesetz in §12 „Unterweisung“ beschreibt im Wortlaut:
„(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“
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