FAQ - Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Auflage eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu erstellen, kann durch die Bauordnungsbehörde, einer Brandschutzdienststelle, dem Sachversicherer oder durch die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes entstehen. Wir sind der Auffassung, dass auch ohne Auflage eine Erstellung sowie eine Regelung „Verhalten im Brandfall“ nur Vorteile bietet.
Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen und kann durch die Behörden um einen vierten Teil (Räumungskonzept) erweitert werden.
Teil A – richtet sich an alle Menschen und Personen.
Teil B – richtet sich an alle Menschen und Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben.
Teil C – richtet sich an alle Mitarbeiter*innen die eine besondere Aufgabe im Brandschutz / Unternehmen übernehmen, wie zum Beispiel Brandschutz- oder Evakuierungshelfer.
Teil 4 – Räumungskonzept / Evakuierungskonzept (Auflage durch Behörden)
Ein Räumungskonzept legt nochmal detaillierter fest, wer für welche Gebäudebereiche und Aufgaben im Brandfall zuständig ist.
Nutzen wir ein Beispiel, um einen Brandfall in einer Kindertagesstätte (Kita) zu skizzieren. Beachten Sie, dass es sich nur um ein Beispiel zur Veranschaulichung handelt.
Die Kita hat zwei Kindergruppen. Gruppe A und Gruppe B. Frau Kienow ist mit Frau Müller für Gruppe A zuständig. Herr Kienow und Herr Müller sind für Gruppe B zuständig.
Im Falle eines Brandes oder Brandalarm (schaltet direkt zur Feuerwehr) ist Frau und Herr Kienow dafür zuständig die jeweiligen Kinder aus Gruppe A sowie B zum Sammelplatz zu begleiten.
Frau Müller ist dafür zuständig das Anwesenheitsbuch, eine Telefonliste und den Erste-Hilfe Rucksack mitzunehmen. Herr Müller wiederum ist dafür da, die Feuerwehr anzurufen, um die Situation zu schildern. Herr Kienow geht die Räumlichkeiten ab, um festzustellen, dass sich kein Kind versteckt hat und alle die Kindertagesstätte verlassen haben. Sofern dann noch Zeit, können Herr Müller und Herr Kienow einen Löschversuch mittels Feuerlöscher unternehmen.
Über eine Brandschutzordnung haben Sie die Möglichkeit ihren Mitarbeitenden einen schnellüberblick über den organisatorischen vorbeugenden Brandschutz zu verschaffen. So bietet sich die Chance schnell und unkompliziert zu vermitteln, welche Melde- und Löscheinrichtungen es im Betrieb gibt. Des Weiteren können ihre Mitarbeitenden nachlesen, welche Regeln im Betrieb gelten. Zum Beispiel könnten eine Regeln sein, dass keine eigenen Elektro-Kleingeräte (Kaffeemaschine oder Wasserkocher) mitgebracht und aufgestellt werden dürfen oder in welchen Bereichen sich die Raucherzonen befinden, damit eine Brandgefahr minimiert wird.
Sobald sich die betrieblichen Gegebenheiten (z. B. Erweiterung der Brandmeldeanlage, Errichtung Lager für Gefahrstoffe usw. ) verändern oder das Gefahrenpotenzial (z. B. Einführung eines drei-Schicht-Betriebes) sich erhöht. Des Weiteren können Mitarbeiterfluktuation oder der Wechsel von Zuständigkeiten eine Überarbeitung nach sich ziehen. Sofern es sich keine Gegebenheiten ändern, ist die Aktualität einer Brandschutzordnung alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu Überprüfen und Bescheinigen zu lassen.
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